Klientenstamm
SharedDer zentrale Klientenstamm der Pflege: hier pflegst du alle Klientinnen und Klienten mit Stammdaten, Kontakt, Adresse und Pflegegrad an einem Ort – die fachliche Basis für Touren, Einsätze und Dokumentation.
Was du hier tust
Du legst Klientinnen und Klienten an und pflegst Person (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Pflegegrad), Kontakt (Telefon, Mobil, Notfallkontakt) sowie Adresse. Über den Status steuerst du, ob ein Klient aktiv betreut wird („Aktiv“), die Betreuung vorübergehend ruht („Pausiert“) oder beendet ist („Beendet“) – beendete Klienten bleiben erhalten und auffindbar, ohne zu stören. Mit „Pflegekraft zuweisen“ legst du die zuständige Bezugspflegekraft fest. Dieser Stamm ist der Pflege-Anker und beschreibt die betreute Person – darauf bauen künftig Einsätze, Touren und Pflegedokumentation auf.
Tipps
Nutze die Reiter und Filter in der Liste, um schnell aktive Klienten, eine bestimmte zuständige Pflegekraft oder einen Pflegegrad zu finden; die Suche greift auf Name und Ort. Hinterlege immer einen Notfallkontakt und nutze die Notizen für Hinweise zum Zugang (Schlüssel, Aufzug) und zur Pflege. Admin und Disponent können Klienten anlegen, bearbeiten, löschen, den Status setzen und die Pflegekraft zuweisen; Pflegekräfte haben nur Leserecht auf Liste und Detail.
Rechtliche Anforderungen
Pflegeleistungen sind nach SGB XI §113 (Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung der Pflegequalität) nachzuweisen und zu dokumentieren – Grundlage für Prüfungen durch den Medizinischen Dienst (MD/MDK). Hinterlege dazu im Abschnitt „Pflege/Verordnung“ das Datum und den Inhalt der ärztlichen Verordnung (z. B. häusliche Krankenpflege). Beendete Klienten werden nicht gelöscht, sondern aufbewahrt: trage im Abschnitt „Aufbewahrung/Nachweis“ unter „Aufbewahren bis“ das Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist ein – in der Regel zehn Jahre nach dem Betreuungsende. Das Feld „Geändert von“ weist nach, wer den Datensatz zuletzt geändert hat. Hinweis: Der zugriffsbeschränkte Lesezugriff pro Pflegekraft (jede Pflegekraft sieht nur ihre eigenen Klienten) folgt in einer separaten Migration und ist hier noch nicht aktiv.
Datenschutz
Klientendaten enthalten Gesundheitsdaten (Pflegegrad, ärztliche Verordnung, Pflegehinweise) und gehören damit zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO – sie genießen erhöhten Schutz. Erhebe und verarbeite nur, was für die Pflege erforderlich ist (Zweckbindung und Datenminimierung, Art. 5 DSGVO), und gib Daten nur an befugte Personen weiter. Bewahre Daten nicht länger als nötig auf: Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist („Aufbewahren bis“) sind beendete Datensätze datenschutzgerecht zu löschen. Die Felder „Angelegt von“ und „Geändert von“ machen den Zugriff nachvollziehbar.
Was Sie hier tun
- ✓Klienten
- ✓Klientenstamm
- ✓Klient
- ✓Klient bearbeiten
- ✓Klient anlegen
- ✓Bearbeiten
- ✓Löschen
- ✓Status setzen
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